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Reboarder Pflicht?

Oft hört man dass Verkäufer von Babyfachgeschäften  von einer Pflicht für Reboarder berichten. Aber auch im Internet ließt man hin und wieder von einem Gesetz welches die Nutzung von Reboadern vorschreibt.

Reboarder Pflicht

 

Aber was hat jetzt wirklich auf sich mit dem Gerücht. Der Gesetzgeber erließ im Dezember 1991 ein Gesetz. Inhalt dessen war, dass Kinder bis 1,50m ( in einigen Ländern 1,35m)  ordnungsgerecht in einem Kindersitz zu sichern sind. Diese Kindersitze werden seit dem unter gewissen Normen zugelassen ( mehr dazu hier … ).

 

Seit Juli 2013 wurde eine neue Norm ECE-R 129 (auch bekannt als I-Size Norm)  zugelassen. Die I-Size Norm beinhaltet die neuesten Erkenntnisse aus den Bereich der Verkehrssicherheit. Daher resultieren auch viele Änderungen. Als Beispiel, man hat erkannt, dass Kinder möglichst lange rückwärts befördert werden sollen. Daher schreibt die Norm vor, dass Kinder mindestens bis zum 15ten Lebensmonat rückwärts fahren sollen.

 

Und genau aus dem Punkt legen viele diese Norm als Pflicht oder Gesetz für Reboarder aus. Dabei kann man immer noch einen Kindersitz der Norm R44/04 nutzen und Sitze oder Reboarder dieser Norm bieten mitunter nicht weniger Sicherheit. Es sollen lediglich keine neuen Modell der Norm R44/04 zugelassen werden. 

Ein Schritt in die richtige Richtung

Oft wird die Neuerung der I-Size Norm gerne als Pflicht oder Zwang verkauft. Weil die Industrie mal wieder einen Grund braucht um neue Kindersitze zu verkaufen. Dabei ist das nur ein Schritt in die richtige Richtung. Experten sind sich einig und viele Studien belegen, dass Kinder möglichst lange rückwärts fahren sollte. Eine ähnlich Abneigung gab es als der Sicherheitsgurt 1976 zur Pflicht wurde. Aber erst 1984 schnallten sich 92 % aller Autofahrer an. Der Grund dafür war das Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Mark. Heute gehört das anschnallen zu einer selbst Verständlichkeit und wir von niemanden ernsthaft in Frage gestellt.

Diese Entwicklung zeigt, dass es an manchmal sinnvoll sein kann eine Pflicht oder Vorordnung der Bevölkerung auf zu erlegen aber soweit ist es bei den Reboadern noch nicht.

 

Also keine Pflicht?

Ja wer möchte kann entgegen der Experten, Crashtests und Studien nach wie vor einen vorwärtsgerichteten Kindersitz kaufen der nach R44/04 oder R44/03 zugelassen ist.

 


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